Welche Alarmanlage empfiehlt die Polizei? Was hinter EN 50131, VdS und Grade 2 steckt
Die Polizei nennt keine Marke, aber sehr konkrete Anforderungen. Wir erklären die Normen dahinter und was das für die Auswahl bedeutet.

Die polizeilichen Beratungsstellen in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg empfehlen grundsätzlich keine Hersteller. Was sie empfehlen, steht in den Faltblättern der Initiative K-EINBRUCH und in den Beratungsgesprächen ziemlich einheitlich:
- Erst mechanische Sicherung an Fenstern und Türen, dann die Alarmanlage als Ergänzung.
- Eine Alarmanlage, die nach DIN EN 50131 zertifiziert ist, mindestens Grade 2.
- Planung und Montage durch einen Fachbetrieb, keine Selbstmontage.
- Eine Aufschaltung auf eine Leitstelle oder zumindest eine zuverlässige Alarmweiterleitung, weil ein Alarm ohne Reaktion nichts bringt.
- Kein direkter Notruf an die Polizei durch die Anlage. Falschalarme sind kostenpflichtig.
Wer wissen will, ob eine bestimmte Anlage diese Kriterien erfüllt, muss die Normen verstehen. Das geht schneller, als es klingt.
DIN EN 50131: Die europäische Norm für Einbruchmeldeanlagen
Die EN 50131 beschreibt, was eine Einbruch- und Überfallmeldeanlage leisten muss: Wie schnell sie meldet, wie sie mit Sabotage umgeht, wie lange sie ohne Strom läuft, wie sie gegen Funkstörung geschützt ist. Sie teilt Anlagen in vier Sicherheitsgrade ein:
| Grade | Angenommener Täter | Typischer Einsatz |
|---|---|---|
| Grade 1 | Gelegenheitstäter ohne Kenntnisse | Praktisch nicht relevant |
| Grade 2 | Täter mit Grundkenntnissen und einfachen Werkzeugen | Wohnungen, Einfamilienhäuser, kleine Gewerbe |
| Grade 3 | Erfahrene Täter mit Kenntnis der Anlage und Werkzeugen | Gewerbe, Juweliere, Apotheken, hohe Werte |
| Grade 4 | Professionelle Täter mit vollständiger Planung | Banken, Hochsicherheit |
Für private Objekte gilt Grade 2 als Standard, den Polizei und Versicherer erwarten. Grade 3 kommt ins Spiel, wenn die Versicherung es für bestimmte Werte vorschreibt.
VdS: Die deutsche Prüfstelle
VdS Schadenverhütung ist ein Prüfinstitut der Versicherungswirtschaft. Eine VdS-Anerkennung ist keine gesetzliche Voraussetzung, aber viele Versicherer verlangen sie für gewerbliche Objekte mit hoher Versicherungssumme. Bei Privatkunden reicht in der Regel die Zertifizierung nach EN 50131 durch eine akkreditierte Stelle.
Ajax-Geräte sind nach EN 50131 Grade 2 zertifiziert, die Superior-Linie nach Grade 3. Die Zertifikate wurden von unabhängigen Prüfstellen ausgestellt und liegen uns vor. Für Kunden, deren Versicherer explizit VdS verlangt, klären wir das im Vorfeld, bevor wir planen.
Was die Polizei neben der Norm empfiehlt
Mechanik zuerst
Der wichtigste Punkt in jedem polizeilichen Beratungsgespräch: Eine Alarmanlage meldet den Einbruch, sie verhindert ihn nicht. Aufschraubsicherungen, Pilzkopfverriegelungen und abschließbare Fenstergriffe halten den Täter physisch auf. Wir planen die Anlage deshalb so, dass sie die mechanische Sicherung ergänzt, und weisen Sie darauf hin, wenn ein Fenster mechanisch offensichtlich schwach ist.
Außenhautüberwachung statt nur Innenraum
Eine Anlage, die erst auslöst, wenn der Täter im Wohnzimmer steht, kommt spät. Öffnungskontakte an Fenstern und Türen und Außenmelder an der Fassade melden früher. Das ist auch der Grund, warum wir bei Einfamilienhäusern fast immer Außenmelder mit Kamera empfehlen.
Überfallfunktion
Die Polizei empfiehlt eine stille Überfalltaste, mit der ein Alarm ausgelöst werden kann, ohne dass der Täter es merkt. Bei Ajax übernimmt das der Handsender oder ein Wandtaster, der Alarm geht direkt an die Leitstelle.
Alarmverfolgung
Ein Alarm, der nirgendwo ankommt, ist wertlos. Die Polizei rät zur Aufschaltung auf eine Leitstelle mit Interventionsdienst, weil dort jemand entscheidet und handelt, auch nachts um drei. Wer das nicht will, braucht mindestens eine zuverlässige Meldung aufs Handy. Mit Fotoverifikation sehen Sie, ob es ein echter Alarm ist, und können die Polizei mit einer konkreten Beobachtung rufen.
Was das für die Auswahl bedeutet
Wenn Sie eine Anlage vergleichen, stellen Sie vier Fragen:
- Ist sie nach EN 50131 Grade 2 oder höher zertifiziert, und gibt es das Zertifikat schriftlich?
- Plant und montiert ein Fachbetrieb, der die Anlage später auch wartet?
- Kann sie den Alarm verifizieren, also mit Bild oder Video zeigen, was los ist?
- Lässt sie sich auf eine Leitstelle aufschalten?
Baumarkt-Sets und viele Smart-Home-Kameras scheitern an der ersten Frage. Sie sind nicht nach EN 50131 geprüft, weil sie Verbraucherelektronik sind, keine Sicherheitstechnik. Das heißt nicht, dass sie nutzlos sind, aber es heißt, dass Polizei und Versicherer sie nicht als Alarmanlage werten.
Kostenlose polizeiliche Beratung nutzen
Die Polizei bietet in jedem Präsidium eine kostenlose, herstellerneutrale Beratung an, in Rheinland-Pfalz über die Beratungsstellen der Polizeipräsidien Rheinpfalz (Ludwigshafen) und Westpfalz, in Baden-Württemberg über die Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle in Mannheim und Heidelberg. Die Beratung kann auch bei Ihnen zu Hause stattfinden. Wir empfehlen sie ausdrücklich, auch vor einem Gespräch mit uns. Sie werden merken, dass die Empfehlungen sich decken.
Wir schreiben aus der Praxis: Was wir bei Begehungen sehen, was Kunden fragen und was sich nach der Montage bewährt hat.
Das Team kennenlernen ›Kurz beantwortet.
Empfiehlt die Polizei eine bestimmte Alarmanlagen-Marke?
Nein. Die polizeilichen Beratungsstellen sind herstellerneutral. Sie empfehlen Anlagen nach DIN EN 50131 mindestens Grade 2, Planung und Montage durch einen Fachbetrieb und eine zuverlässige Alarmweiterleitung.
Ist Ajax von der Polizei empfohlen?
Die Polizei empfiehlt keine Marken. Ajax erfüllt aber die Kriterien, die die Polizei nennt: Zertifizierung nach EN 50131 Grade 2 (Superior-Linie Grade 3), Sabotageschutz, Alarmverifikation per Foto und Aufschaltung auf Leitstellen.
Was bedeutet Grade 2 bei Alarmanlagen?
Grade 2 nach EN 50131 ist die Sicherheitsstufe für Wohnungen, Einfamilienhäuser und kleine Gewerbe. Sie geht von Tätern mit Grundkenntnissen und einfachen Werkzeugen aus und stellt Anforderungen an Sabotageschutz, Notstrom und Übertragung.
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