Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der CPC Controlling Protection Concepts GmbH, Westerbachstraße 4, 61476 Kronberg im Taunus (nachfolgend „Anbieter"), für Beratung, Planung, Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung von Sicherheitstechnik.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und seinen Kunden über Beratung, Planung, Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Wartung und Betreuung von Alarm-, Video-, Zutritts-, Brandmelde- und Gebäudetechnik sowie über die Vermittlung von Leitstellen- und Interventionsleistungen.
(2) Kunde im Sinne dieser Bedingungen ist sowohl der Verbraucher (§ 13 BGB) als auch der Unternehmer (§ 14 BGB). Regelungen, die nur für eine Gruppe gelten, sind entsprechend gekennzeichnet.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen schriftlich zugestimmt hat.
(4) Leistungen werden in Kooperation mit der Moebius GmbH erbracht, die insbesondere Planung, Software und Kundenbetreuung übernimmt. Vertragspartner des Kunden ist der Anbieter, soweit im Angebot nichts anderes genannt ist.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angaben auf der Website, im Planungstool und in Ratgebern sind unverbindliche Richtwerte und kein Angebot. Preise auf der Website sind „ab"-Preise, der tatsächliche Preis ergibt sich aus dem individuellen Angebot nach Begehung.
(2) Angebote des Anbieters sind 30 Tage ab Angebotsdatum bindend, sofern im Angebot nichts anderes steht. Der Vertrag kommt durch schriftliche Annahme (auch per E-Mail) oder durch Beginn der Ausführung zustande.
(3) Das Angebot beschreibt den Leistungsumfang abschließend: Geräte nach Typ und Anzahl, Montage, Programmierung, Einweisung, Dokumentation. Zusätzliche Leistungen, die sich erst bei der Ausführung als nötig erweisen (etwa Leitungswege, Tiefbau, Netzwerkanpassungen, Arbeiten an Fremdanlagen), werden vor Ausführung abgestimmt und gesondert berechnet.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Anbieter plant Anlagen nach dem Stand der Technik und den anerkannten Regeln, insbesondere DIN EN 50131 für Einbruchmeldeanlagen, DIN EN 62676 für Videoüberwachung und DIN 14676 für Rauchwarnmelder, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
(2) Die Installation umfasst Montage, Verkabelung im vereinbarten Umfang, Inbetriebnahme, Programmierung, Funktionsprüfung, Einweisung des Kunden und eine Anlagendokumentation.
(3) Die Aufschaltung auf eine Notruf- und Serviceleitstelle sowie Interventionsleistungen erbringt ein zertifizierter Dienstleister auf Grundlage eines eigenen Vertrags mit dem Kunden. Der Anbieter vermittelt diese Verträge und richtet die Übertragung ein.
(4) Mobilfunk- und Internetverbindungen, Cloud-Dienste des Herstellers (insbesondere Ajax Cloud) und Apps werden vom jeweiligen Anbieter betrieben. Der Anbieter schuldet deren Einrichtung, nicht deren dauerhafte Verfügbarkeit.
§ 4 Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde stellt Zugang zum Objekt, Strom, Internetanschluss und die für die Montage nötigen Informationen (Pläne, vorhandene Anlagen, Leitungswege) rechtzeitig bereit und benennt einen Ansprechpartner.
(2) Der Kunde ist für die rechtlichen Voraussetzungen des Betriebs verantwortlich, insbesondere für Datenschutz bei Videoüberwachung (Beschilderung, Speicherfristen, Information Betroffener, Mitbestimmung), Genehmigungen von Vermietern oder Eigentümergemeinschaften und die Meldung an Versicherer.
(3) Verzögerungen, die der Kunde zu vertreten hat, verschieben Termine entsprechend; entstehende Mehrkosten (etwa vergebliche Anfahrt) werden nach Aufwand berechnet.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Preise verstehen sich für Verbraucher inklusive, für Unternehmer zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, jeweils wie im Angebot ausgewiesen.
(2) Bei Aufträgen ab 5.000 Euro ist eine Anzahlung von 40 Prozent bei Auftragserteilung fällig, weitere 50 Prozent bei Lieferung der Geräte und der Rest nach Abnahme. Bei kleineren Aufträgen ist der Gesamtbetrag nach Abnahme fällig.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
(4) Wartungs- und Serviceverträge werden jährlich im Voraus berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§ 6 Lieferung, Termine, Eigentumsvorbehalt
(1) Termine sind verbindlich, wenn sie im Angebot als verbindlich bezeichnet sind. Bei Lieferengpässen des Herstellers, höherer Gewalt oder fehlender Mitwirkung des Kunden verlängern sich Fristen angemessen; der Anbieter informiert unverzüglich.
(2) Gelieferte Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters. Bis dahin darf der Kunde sie nicht veräußern oder verpfänden.
(3) Gefahrübergang erfolgt mit Abnahme, bei reiner Lieferung ohne Montage mit Übergabe.
§ 7 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung führt der Anbieter mit dem Kunden eine Funktionsprüfung durch und übergibt die Anlage mit Dokumentation. Die Abnahme wird protokolliert.
(2) Die Anlage gilt als abgenommen, wenn der Kunde sie in Betrieb nimmt oder innerhalb von zwölf Werktagen nach Fertigstellungsmeldung keine wesentlichen Mängel schriftlich anzeigt. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht, werden aber nachgebessert.
§ 8 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Für Verbraucher beträgt die Verjährung zwei Jahre ab Abnahme, für Unternehmer zwölf Monate ab Abnahme, soweit nicht Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Arglist oder Schäden an Leben, Körper und Gesundheit betroffen sind.
(2) Herstellergarantien (bei Ajax-Geräten in der Regel 24 Monate) gelten zusätzlich nach den Bedingungen des Herstellers.
(3) Keine Gewährleistung besteht für Schäden durch unsachgemäße Bedienung, Eingriffe Dritter, nicht freigegebene Software oder Geräte, Blitzschlag, Überspannung, Feuchtigkeit außerhalb der Spezifikation und normalen Verschleiß (insbesondere Batterien).
(4) Mängel sind dem Anbieter unverzüglich anzuzeigen. Der Anbieter bessert nach seiner Wahl nach oder liefert Ersatz.
§ 9 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht, und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine Sicherheitsanlage verringert Risiken, schließt Einbruch, Brand, Wasserschaden oder andere Ereignisse aber nicht aus. Der Anbieter übernimmt keine Garantie dafür, dass ein Schadensereignis verhindert wird, und haftet nicht für Schäden, die trotz ordnungsgemäß funktionierender Anlage eintreten. Der Kunde bleibt für angemessenen Versicherungsschutz verantwortlich.
(4) Für Ausfälle von Mobilfunk, Internet, Strom, Cloud-Diensten des Herstellers oder Leistungen der Leitstelle haftet der Anbieter nicht, soweit er diese nicht zu vertreten hat.
(5) Die Haftung für Datenverlust ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung nötig wäre.
§ 10 Wartung und Service
(1) Wartungsverträge umfassen die im Vertrag genannten Leistungen, in der Regel eine jährliche Inspektion nach DIN VDE 0833 beziehungsweise Herstellervorgaben, Batteriewechsel, Software-Updates und telefonischen Support. Störungsbeseitigung außerhalb der Inspektion wird nach Aufwand berechnet, sofern nicht anders vereinbart.
(2) Wartungsverträge haben eine Laufzeit von zwölf Monaten und verlängern sich um jeweils zwölf Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt werden. Für Verbraucher gilt nach der ersten Laufzeit eine Kündigungsfrist von einem Monat.
(3) Reaktionszeiten für Störungen werden im Wartungsvertrag festgelegt. Ohne Wartungsvertrag erfolgt Störungsbeseitigung nach Verfügbarkeit.
§ 11 Fernzugriff und Daten
(1) Für Einrichtung, Wartung und Störungsbeseitigung kann der Anbieter mit Zustimmung des Kunden per Fernzugriff auf die Anlage zugreifen. Der Zugriff wird protokolliert und nach Abschluss der Arbeiten beendet, sofern der Kunde keinen dauerhaften Servicezugang wünscht.
(2) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nur nach seiner Datenschutzerklärung. Auf Aufzeichnungen von Videoanlagen greift der Anbieter nur im Rahmen beauftragter Arbeiten zu.
(3) Software, Planungen und Dokumentationen bleiben geistiges Eigentum des Anbieters; der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht für den Betrieb seiner Anlage.
§ 12 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses, bei Kaufverträgen ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter die Waren in Besitz genommen haben. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (CPC Controlling Protection Concepts GmbH, Westerbachstraße 4, 61476 Kronberg im Taunus, E-Mail mail@cpc-group.de, Telefon +49 163 7984746) mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Widerruf bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Gelieferte Waren sind unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen zurückzusenden; die unmittelbaren Kosten der Rücksendung tragen Sie. Für einen Wertverlust der Waren müssen Sie nur aufkommen, wenn dieser auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist.
Erlöschen. Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungen, wenn wir die Leistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren. Es besteht nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, und nicht bei Waren, die nach der Lieferung untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden (etwa fest verbaute Komponenten).
Muster-Widerrufsformular. Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück: „An CPC Controlling Protection Concepts GmbH, Westerbachstraße 4, 61476 Kronberg im Taunus, mail@cpc-group.de: Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren / die Erbringung der folgenden Dienstleistung: …, bestellt am / erhalten am: …, Name des/der Verbraucher(s): …, Anschrift des/der Verbraucher(s): …, Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier), Datum."
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit der Schutz zwingender Vorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.
(3) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: ec.europa.eu/consumers/odr. Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Stand: September 2026.
