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Videoüberwachung

Videoüberwachung auf dem Privatgrundstück: Was erlaubt ist und was nicht

Das eigene Grundstück ja, der Gehweg nein, der Nachbar nie. Die Regeln für private Kameras sind klar, wenn man sie einmal sortiert hat.

3. September 20268 Min. LesezeitVon Moebius × CPC Sicherheitstechnik
Überwachungskamera in Weiß

Kameras am Haus sind günstig geworden, die Rechtslage ist es nicht. Fast jede Woche haben wir eine Begehung, bei der eine bereits installierte Kamera den halben Gehweg filmt. Das ist nicht nur ein Bußgeldrisiko, sondern macht die Aufnahmen vor Gericht oft unbrauchbar. Hier ist, was gilt, und wie wir Kameras so planen, dass sie beides sind: nützlich und legal.

Der Grundsatz: Ihr Grundstück, Ihre Kamera

Auf dem eigenen Grundstück dürfen Sie filmen. Einfahrt, Terrasse, Garten, Haustür, Garage. Rechtsgrundlage ist Ihr berechtigtes Interesse am Schutz Ihres Eigentums (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Sobald aber Bereiche erfasst werden, die nicht Ihnen gehören, kippt die Abwägung:

  • Öffentlicher Gehweg und Straße: nicht erlaubt, auch nicht ein schmaler Streifen. Passanten haben ein Recht darauf, unbeobachtet zu gehen.
  • Nachbargrundstück: nicht erlaubt. Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, dass bereits die Möglichkeit, den Nachbarn zu filmen, dessen Persönlichkeitsrecht verletzt, selbst wenn die Kamera schwenkbar ist und gerade woanders hinschaut.
  • Gemeinschaftsflächen im Mehrfamilienhaus: nur mit Beschluss der Eigentümergemeinschaft, in Mietshäusern nur mit Zustimmung aller Betroffenen oder bei konkretem Anlass.

Was ist mit Postboten, Lieferanten, Besuchern?

Sie betreten Ihr Grundstück und werden gefilmt. Das ist zulässig, aber sie müssen es wissen. Deshalb gilt:

  1. Hinweisschild vor dem Erfassungsbereich, gut sichtbar, bevor die Person in den Kamerabereich tritt. Nicht erst an der Haustür.
  2. Pflichtangaben auf dem Schild: Piktogramm, Name des Verantwortlichen, Zweck der Überwachung (zum Beispiel Schutz des Eigentums), Hinweis auf weitere Informationen nach Art. 13 DSGVO. Wir liefern ein passendes Schild mit jeder Anlage.
  3. Speicherdauer begrenzen. Üblich sind 48 bis 72 Stunden, dann automatische Löschung. Wer länger speichern will, braucht einen Grund, zum Beispiel ein Betrieb, der über das Wochenende geschlossen ist.

Die häufigsten Irrtümer

„Attrappen sind unproblematisch.“ Nein. Auch eine Kameraattrappe erzeugt Überwachungsdruck. Gerichte haben Nachbarn den Abbau von Attrappen zugesprochen, wenn sie auf deren Grundstück gerichtet waren.

„Ich zeichne nicht auf, ich schaue nur live.“ Auch reine Live-Beobachtung ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten. Die Regeln gelten genauso.

„Ich verpixele den Gehweg in der Software.“ Das ist tatsächlich eine Lösung. Moderne Kameras und Rekorder erlauben Privatzonen, die dauerhaft geschwärzt werden. Wichtig ist, dass die Maskierung im Gerät passiert und nicht nachträglich, und dass sie nicht mit zwei Klicks abschaltbar ist. Wir dokumentieren die Maskierung bei der Übergabe.

„Bei Einbruch darf ich alles filmen.“ Nein. Auch nach einem Einbruch bleibt der Gehweg tabu. Was Sie dürfen: Ihren Grundstückszugang so erfassen, dass eine Person, die Ihr Tor öffnet, identifizierbar ist.

Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus

Hier wird es komplizierter, weil viele Menschen betroffen sind, die nicht gefragt wurden.

  • Eigentümergemeinschaft: Eine Kamera im Hauseingang oder in der Tiefgarage braucht einen Beschluss der Gemeinschaft. Der Beschluss muss Zweck, Erfassungsbereich, Speicherdauer und Zugriffsrechte regeln.
  • Vermieter: Der Vermieter darf Gemeinschaftsflächen nur überwachen, wenn ein konkreter Anlass vorliegt (wiederholte Einbrüche, Vandalismus) und mildere Mittel ausgeschöpft sind. Eine anlasslose Dauerüberwachung des Treppenhauses ist unzulässig.
  • Eigene Wohnungstür: Eine Türspion-Kamera, die nur bei Klingeln ein Bild zeigt und nicht aufzeichnet, ist in der Regel zulässig. Eine Kamera, die dauerhaft den Flur filmt, nicht.

Wie wir Kameras planen

Bei der Begehung legen wir für jede Kamera fest:

  • Erfassungsbereich auf dem Grundriss, mit Blickwinkel und Reichweite. Bereiche außerhalb des Grundstücks werden per Ausrichtung vermieden oder per Privatzone maskiert.
  • Pixeldichte am Zielpunkt. Nach DIN EN 62676-4 braucht es rund 250 Pixel pro Meter, um eine Person zu identifizieren. Das entscheidet über Brennweite und Position. Eine Kamera, die alles sieht, aber niemanden erkennt, ist nutzlos.
  • Speicherkonzept. Aufzeichnung auf einem Rekorder im Haus, verschlüsselter Zugriff über die App, automatische Löschung nach der festgelegten Frist.
  • Dokumentation. Sie bekommen ein kurzes Verzeichnis der Verarbeitung: Zweck, Bereiche, Frist, Zugriff. Das ist Ihre Absicherung, falls jemand fragt.

Was passiert, wenn man es falsch macht?

Die Landesdatenschutzbeauftragten in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg werden regelmäßig von Nachbarn eingeschaltet. Typische Folge: Aufforderung zum Abbau oder zur Neuausrichtung, bei Wiederholung Bußgeld. Häufiger als das Bußgeld ist der Nachbarschaftsstreit vor dem Amtsgericht, der mit einer Unterlassungsklage endet. Und im Ernstfall: Eine unzulässige Aufnahme kann vor Gericht als Beweis nicht verwertbar sein.

Eine sauber geplante Anlage vermeidet all das. Sie zeigt Ihnen, wer an Ihrer Tür steht, liefert im Einbruchsfall verwertbare Bilder und hält Ihnen den Nachbarn vom Hals.

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Geschrieben vonMoebius × CPC SicherheitstechnikTechniker und Planer von Moebius × CPC, Ajax Authorized Installation Company

Wir schreiben aus der Praxis: Was wir bei Begehungen sehen, was Kunden fragen und was sich nach der Montage bewährt hat.

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Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Darf ich mit der Kamera den Gehweg vor meinem Haus filmen?

Nein. Öffentliche Wege und Straßen dürfen von privaten Kameras nicht erfasst werden, auch nicht teilweise. Die Kamera muss so ausgerichtet oder per Privatzone maskiert werden, dass nur das eigene Grundstück im Bild ist.

Ist ein Hinweisschild bei privater Videoüberwachung Pflicht?

Ja, sobald andere Personen erfasst werden können, also Besucher, Lieferanten oder Handwerker. Das Schild muss vor dem Erfassungsbereich stehen und den Verantwortlichen und den Zweck nennen.

Wie lange darf ich Aufnahmen speichern?

In der Regel 48 bis 72 Stunden. Längere Fristen sind zulässig, wenn es einen nachvollziehbaren Grund gibt, etwa Betriebsschließung über das Wochenende. Danach müssen die Aufnahmen automatisch gelöscht werden.

Darf mein Nachbar eine Kamera auf mein Grundstück richten?

Nein. Schon die Möglichkeit, dass die Kamera Ihr Grundstück erfasst, verletzt Ihr Persönlichkeitsrecht. Sie können Abbau oder Neuausrichtung verlangen, notfalls gerichtlich.

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Welches Objekt sollen wir uns ansehen?

Wir kommen vorbei, nehmen auf und planen. Die Begehung ist unverbindlich und kostet nichts. Oder Sie rufen direkt an, ein Techniker geht ans Telefon.