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Brandschutz

Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg: Räume, Zuständigkeit und die Mieterfrage

Baden-Württemberg ist das Land, in dem der Mieter für die Wartung zuständig ist. Was das für Vermieter in Mannheim und Heidelberg bedeutet, und was die Pflicht sonst verlangt.

6. September 20265 Min. LesezeitVon Moebius × CPC Sicherheitstechnik
Ajax Melder und Hub

In Baden-Württemberg gilt die Rauchmelderpflicht seit 2013 für Neubauten und seit Anfang 2015 für alle bestehenden Wohnungen. Rechtsgrundlage ist § 15 Absatz 7 der Landesbauordnung (LBO). Die Besonderheit gegenüber den meisten anderen Ländern: Die Betriebsbereitschaft liegt beim Besitzer der Wohnung, also in der Regel beim Mieter.

Welche Räume brauchen einen Melder?

  • Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, also Schlafzimmer, Kinderzimmer, Gästezimmer
  • Rettungswege von solchen Räumen in derselben Nutzungseinheit, also der Flur zwischen Schlafzimmer und Wohnungstür

Wohnzimmer, Arbeitszimmer und Küche sind nicht vorgeschrieben. Wir empfehlen trotzdem den Wohnbereich, weil dort die meisten Brände entstehen, und in der Küche einen Hitzemelder statt eines Rauchmelders.

Wer ist verantwortlich?

Baden-Württemberg
EinbauEigentümer, bei Mietwohnungen der Vermieter
Betriebsbereitschaft (Prüfung, Batterie)Besitzer der Wohnung, also der Mieter, sofern der Eigentümer sie nicht selbst übernimmt
Norm für Einbau und WartungDIN 14676
Norm für den MelderDIN EN 14604

Die Mieterfrage in der Praxis

Auf dem Papier ist der Mieter für die jährliche Prüfung zuständig. In der Praxis prüft kaum ein Mieter seine Melder, und im Schadensfall stellt der Versicherer die Frage, ob die Melder funktionsfähig waren. Vermieter in Mannheim und Heidelberg lösen das auf drei Arten:

  1. Wartung selbst übernehmen und im Mietvertrag festhalten. Aufwand: ein Termin je Wohnung und Jahr.
  2. Dienstleister beauftragen, der jährlich prüft und dokumentiert.
  3. Vernetzte Melder mit Fernüberwachung einbauen. Verschmutzung, Batteriestand und Ausfall werden gemeldet, die jährliche Funktionsprüfung wird weitgehend aus der Ferne dokumentiert. Ein Termin in der Wohnung ist nur bei Befund nötig.

Für Eigentümer mehrerer Wohnungen ist die dritte Variante meist die günstigste, weil die Termine entfallen.

Was die DIN 14676 verlangt

  • Deckenmontage, Raummitte, mindestens 50 Zentimeter Abstand zu Wänden und Balken
  • Keine Montage in Zugluft, neben Lüftungen oder in der Spitze von Dachschrägen
  • Jährliche Prüfung: Prüftaste, Sichtkontrolle, Dokumentation
  • Austausch nach zehn Jahren

Welche Melder erfüllen die Pflicht?

Alle Melder nach DIN EN 14604 mit CE-Zeichen. Das Q-Label steht für geprüfte Qualität und fest eingebaute 10-Jahres-Batterie. Vernetzte und smarte Melder sind zulässig, wenn sie diese Norm erfüllen. Die Ajax FireProtect 2 Melder erfüllen sie und melden zusätzlich aufs Handy, auch wenn niemand zu Hause ist.

Folgen bei Verstößen

Die LBO sieht Bußgelder bei Verstößen gegen Bauvorschriften vor. Wichtiger sind in der Praxis die Leistungskürzung der Versicherung nach einem Brand und die Haftung des Vermieters, wenn Melder fehlen.

Unser Angebot für Eigentümer in Mannheim, Heidelberg und Weinheim

Bestandsaufnahme je Wohnung, Montage nach DIN 14676, Dokumentation, jährliche Prüfung mit Protokoll. Bei vernetzten Meldern weitgehend per Fernwartung. Anfahrt und Begehung sind im Rhein-Neckar-Raum kostenlos.

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Geschrieben vonMoebius × CPC SicherheitstechnikTechniker und Planer von Moebius × CPC, Ajax Authorized Installation Company

Wir schreiben aus der Praxis: Was wir bei Begehungen sehen, was Kunden fragen und was sich nach der Montage bewährt hat.

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Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Wer muss in Baden-Württemberg die Rauchmelder warten?

Der Besitzer der Wohnung, also in der Regel der Mieter, sofern der Eigentümer die Wartung nicht selbst übernimmt. Viele Vermieter übernehmen sie trotzdem, um im Schadensfall abgesichert zu sein.

Welche Räume sind in Baden-Württemberg Pflicht?

Schlafräume, Kinderzimmer und die Flure, die von dort zur Wohnungstür führen. Wohnzimmer und Küche sind nicht vorgeschrieben.

Gilt die Pflicht auch für alte Häuser?

Ja. Seit dem 1. Januar 2015 müssen alle bestehenden Wohnungen in Baden-Württemberg ausgestattet sein.

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